Römisches Reich - S.P.Q.R.
R E C H T   &   V E R W A L T U N G
|    Home   |   Links   |
Rechtswesen

ZwölftafelgesetzDas Rechtswesen des Römischen Reiches, das sich im Laufe der Zeit immer weiter entwickelte, ist bis heute die Grundlage aller modernen Rechtsordnungen in den westlichen Staaten.
Bevor die Römer eine einheitliche Gesetzesordnung hatten galt das sogenannte Gewohnheits- und Sakralrecht. Dort unterlag die Rechtsprechung innerhalb eines Familienverbands dem Pater familias (Familienoberhaupt), der dort praktisch unbegrenzte Gewalt ausüben konnte, z.B. seine Sklaven oder gar seine Kinder töten. Nur wenn er sein Amt gravierend missbrauchte, konnte seine Autorität eingeschränkt werden. Ein solcher Fall wurde als Sakrileg bezeichnet.

Erst 450 v. Chr. wurden Gesetze erstmals ausformuliert und niedergeschrieben. Ziel des neuen Regelwerkes war es, dass von nun an jeder Bürger seine Rechten und Pflichten kennen sollte um auch danach zu handeln. Vorher waren es lediglich die Patrizier (Adlige) die Kenntnis über Gesetze hatten, was oftmals eine willkürliche Auslegung und damit verbundene Ungerechtigkeiten gegenüber dem gemeinen Volk zur Folge hatte.
Das neue Regelwerk wurde unter dem Namen "Zwölftafelgesetz" bekannt, da es auf zwölf verschiedenen Tafeln niedergeschrieben wurde, die auf dem Forum Romanum standen und somit für jeden einsehbar waren. Leider wurden die Tafeln selbst, vermutlich bei der Plünderung durch die Gallier (siehe: Die Punischen Kriege), ca. 60 Jahre später vernichtet wodurch ihr Inhalt nur aus Überlieferungen bekannt ist.

Im Laufe der Jahre wurden die Gesetze im Reich immer wieder angepasst und erweitert. Anfangs durch die Prätoren (Hohes Amt im Senat) und später auch durch juristische Senatsgutachten und natürlich den Kaiser.
Unterteilen lässt sich das Römische Recht in Privat- und Strafrecht. Ersteres war wiederum in Familien-, Erb, Sachen- und Obligationenrecht unterteilt. Das Familienrecht regelte Ehe und Verwandtschaftsverhältnisse, während das Erbrecht für das gesetzliche Erbe verantwortlich war. Beim Sachenrecht wurde bereits damals zwischen Besitz- und Eigentumsverhältnis unterschieden um diese zu regulieren. Das Obligationenrecht wiederum regelte das Verhältnis zwischen Schuldnern und Gläubigern und lässt sich mit dem heutigen Schuldrecht vergleichen. Diese Beispiele zeigen deutlich welchen Einfluss das römische Recht auf unser heutiges Rechtssystem hatte und wieviel davon bis heute fortwirkt.

Der andere große Bereich im römischen Recht war das sogenannte Strafrecht, bei dem es, wie der Name schon sagt, um die Bestrafung für bestimmte Vergehen ging. Straftaten waren z.B. Gewalt, Unzucht, Hochverrat, Fälschung uvm.
Damit es überhaupt zu einem Strafverfahren kam musste eine Anzeige vorliegen, die von jedem Bürger, ob betroffen oder nicht, erstattet werden konnte. Da es das Amt des Staatsanwalt noch nicht gab, wurde die Anklage durch den anzeigenden Bürger bzw. dessen Anwalt wahrgenommen. Für die Rechtsprechung waren bis zum Jahre 366 v. Chr. die Konsuln und danach die bereits weiter oben erwähnten Prätoren zuständig.
Hatte nun ein Kläger sein Anliegen beim Prätor vorgebracht, so wurde dieses, nach Prüfung der Fakten, in eine Prozessliste aufgenommen. Als nächstes hatte der Beklagte die Chance seine Unschuld zu beweisen oder sein vergehen zu rechtfertigen. Konnte er dies nicht, so wurde ein Gerichtstermin vereinbart, bei dem der Angeklagte zu erscheinen hatte - Nichterscheinen galt automatisch als Schuldspruch.

Im Prozess selbst konnten sich die Gegner gegenseitig befragen, ehe es zu einem Beweisverfahren kam, welches sowohl aus Zeugenaussagen als auch aus Sachbeweisen bestehen konnte. Über Schuld und Unschuld wurde am Ende durch Geschworene entschieden, die ohne vorherige Beratung und mit Hilfe von Tafeln ihre Entscheidung kundaten.  Wurde der Angeklagte in der Mehrheit für Schuldig befunden, so konnte das Urteil sofort erfolgen.
Das Strafmaß variierte je nach Vergehen von einfachen Geldbußen, über Verbannung und Entzug des Bürgerrechts bis hin zur Todesstrafe. Zeitlich begrenzte Gefängnisstrafen, wie sie heutzutage die Regel sind, waren praktisch unbekannt.

Eine noch zu erwähnende Sonderform im Imperium stellte das sogenannte Militärrecht dar. Dort unterlag der Soldat völlig dem Willen des Feldherren und war diesem praktisch ausgeliefert. Im Gegensatz zum bürgerlichen Rechtswesen gab es auch keine schriftliche Fixierung, sondern bis weit in die Kaiserzeit hinein ein ungeschriebenes Gewohnheitsrecht. Später wurde zwar auch der militärischen Bereich stärker reglementiert, die grundsätzliche Machtstellung des Feldherren über seine Soldaten blieb aber bestehen.


Verwaltung

Römische Provinzen 150 n. Chr.Zur Organisation und Verwaltung wurde das Römische Reich in sogenannte Provinzen (Verwaltungseinheiten) unterteilt. Dies wurde nötig, als Rom mit der übernahme Siziliens (241 v. Chr.) erstmals ausserhalb der italienischen Halbinsel expantierte. Durch die danach einsetzende enorme Expansionspolitik verfügte Rom beim Tode Julius Caesars im Jahre 44 v. Chr. bereits über 18 Provinzen. In jeder Provinz wurde die römische Verwaltung mit Hilfe eines Statthalters und dessen Stab organisiert. Während die meisten Institutionen eines eroberten Gebietes erhalten blieben, lag die Entscheidung über Steuern, Todesstrafe und das Militär allein in römischer Hand.

Augustus unterteilte 27 v. Chr. die Provinzen in senatorische (bzw. öffentliche) und kaiserliche ein. Da er dem Senat die inneren befriedeten Gebiete mit wenig Militär überließ hatte er auf diesem Wege dennoch das Kommando über etwa 90 % aller Soldaten.
Zu einer großen Reform kam es unter Kaiser Diokletian ab dem Jahre 285 n. Chr., als dieser eine den Provinzen übergeordnete Verwaltungsebene, die sogenannten Diözesen, einführte. Ausserdem verkleinerte er die Größe der bisherigen Provinzen, womit ihre Zahl auf über 100 vergrößert wurde.

Im Römischen Reich gab es das sogenannte Bürgerrecht, welches dem jeweiligen Einwohner u.a. das Recht gab aktiv und passiv an Wahlen zur Volksversammlung teilzunehmen. Obwohl Anfangs nur die Einwohner der Stadt Rom das Bürgerrecht hatten, mussten auch Bewohner anderer Städte Kriegsdienst leisten und im Militär dienen. Dies führte in den Jahren 90 bis 89 v. Chr. zum sogenannten Bundesgenossenkrieg, bei dem sich alle Stämme Italiens das volle Bürgerrecht erstritten. Beginnent mit Julius Caesar und vor allem während der Kaiserzeit wurden auch ausserhalb Italiens Bürgerrechte vergeben. Das volle römische Bürgerrecht für alle freien Einwohner des Reiches gab es jedoch erst ab dem Jahre 212 n. Chr. durch die Constitutio Antoniniana Verordnung.

Anzeige
|    Impressum   |   Haftungsausschluss   |   Datenschutzerklärung   | ↑ nach oben ↑
@ COPYRIGHT Christian Kolb


"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss"